So berechnen wir Schweizer Arbeitstage
Unsere Berechnung folgt bewusst nicht einer möglichst langen Feiertagsliste. Massgeblich ist, welche Feiertage arbeitsgesetzlich einem Sonntag gleichgestellt sind und für welche kantonale oder regionale Regel sie gelten.
Der 1. August ist der Ausgangspunkt
Der Bundesfeiertag ist der einzige eidgenössische Feiertag. Nach Art. 20a Arbeitsgesetz können die Kantone höchstens acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen und diese auch nach Kantonsteilen verschieden ansetzen.
Darum gibt es für die Schweiz keinen seriösen einzigen Feiertagskalender, der ohne Kantons- und teilweise Regionalbezug für jede Arbeitstageberechnung passt.
Was wir als Arbeitstag zählen
Im Standardmodell sind Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Ein hinterlegter Feiertag reduziert die Arbeitstage nur, wenn er auf einen solchen Tag fällt. Samstag und Sonntag sind bei der Fünf-Tage-Woche bereits ausgeschlossen.
Feiertag versus zusätzlicher Ruhetag
Einige Kantone kennen mehr freie oder öffentlich bezeichnete Ruhetage als arbeitsgesetzlich den Sonntagen gleichgestellte Feiertage. Diese zusätzlichen Tage werden nicht automatisch vom Standard-Arbeitstagewert abgezogen. Genau diese Abgrenzung verhindert überhöhte Feiertagszahlen.
Halbe Feiertage
Solothurn behandelt den 1. Mai ab 12 Uhr als halben Feiertag. In der Jahres- und Monatsrechnung wird deshalb ein halber Arbeitstag abgezogen, sofern der 1. Mai auf Montag bis Freitag fällt.
Amtliche Datengrundlage
Die Regelbasis wird anhand amtlicher Bundes- und Kantonsinformationen gepflegt. Öffentlich nennen wir die verwendeten Stellen, führen aber kein externes Linkverzeichnis.
Datenstand der Regelbasis: August 2026. Kommunale Sondertage können zusätzlich bestehen und sollten bei lokal gebundenen Berechnungen bei der Gemeinde geprüft werden.
Freiburg
Katholische und reformierte Gemeinden verwenden unterschiedliche Feiertagssets.
Freiburg verstehen →Solothurn
Der 1. Mai ist ein halber Feiertag; Bucheggberg hat zusätzlich eine eigene Regel.
Solothurn verstehen →