Kantone und Feiertagsregionen

Wähle einen Kanton oder eine Sonderregion für Regeln, Arbeitstage, Feiertage und Brückentage.

Kantone

Aargau

Im Aargau bestehen sechs regionale Feiertagsregelungen. Der Kanton-Basiswert dieser Seite entspricht der Region Aarau/Brugg/Kulm/Lenzburg/Zofingen sowie Bergdietikon. Für andere Bezirke und Gemeinden stehen separate Varianten im Rechner bereit.

Appenzell Innerrhoden

Beim Stephanstag gilt eine kalenderabhängige Sonderregel, damit keine ungewöhnliche Folge mehrerer Ruhetage entsteht.

Appenzell Ausserrhoden

Der Stephanstag entfällt in Jahren mit einer ungünstigen Lage von Weihnachten gemäss kantonaler Sonderregel.

Bern

Basel-Landschaft

Basel-Stadt

Freiburg

Die gesetzlichen Feiertage unterscheiden sich zwischen katholischen und reformierten Gemeinden. Der Basiswert verwendet die katholische Regelung; die reformierte Variante ist separat wählbar.

Genf

Genf kennt unter anderem den Genfer Bettag und die Wiederherstellung der Republik. Für Neujahr, 1. August und Weihnachten gelten bei Sonntagslage kantonale Ersatzregeln.

Glarus

Die Näfelser Fahrt ist ein eigener gesetzlicher Feiertag. Pfingstmontag ist im Kanton zwar ein Ruhetag, wird in unserem ArG-Standardmodell jedoch nicht als dem Sonntag gleichgestellter Feiertag abgezogen.

Graubünden

In Graubünden können zusätzlich lokale und konfessionelle Ruhetage gelten. Der Kantonwert bildet bewusst nur die kantonsweit relevante ArG-Standardregel ab.

Jura

Luzern

Neuenburg

Der 2. Januar und der 26. Dezember sind nur bei bestimmter Wochentagslage gesetzliche Feiertage. Le Landeron kennt zusätzlich Fronleichnam.

Nidwalden

Obwalden

St. Gallen

Schaffhausen

Solothurn

Der 1. Mai gilt im Kanton Solothurn als halber Feiertag ab 12 Uhr. Für den Bezirk Bucheggberg gelten weniger kantonale Feiertage; diese Variante ist separat wählbar.

Schwyz

Thurgau

Tessin

Der Kanton Tessin kennt neben den dem Sonntag gleichgestellten Feiertagen weitere kantonale Ruhetage. Für die Arbeitstageberechnung verwenden wir bewusst nur die arbeitsgesetzlich relevante Standardkategorie.

Uri

Waadt

Im Kanton Waadt gehört der Montag nach dem Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag zur gesetzlichen Feiertagsregelung.

Wallis

Zug

Zürich

Der Berchtoldstag am 2. Januar ist im Kanton Zürich kein gesetzlicher, dem Sonntag gleichgestellter Feiertag und wird deshalb nicht automatisch abgezogen.

Sonderregionen