Kantone und Feiertagsregionen
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Kantone
Im Aargau bestehen sechs regionale Feiertagsregelungen. Der Kanton-Basiswert dieser Seite entspricht der Region Aarau/Brugg/Kulm/Lenzburg/Zofingen sowie Bergdietikon. Für andere Bezirke und Gemeinden stehen separate Varianten im Rechner bereit.
Appenzell InnerrhodenBeim Stephanstag gilt eine kalenderabhängige Sonderregel, damit keine ungewöhnliche Folge mehrerer Ruhetage entsteht.
Appenzell AusserrhodenDer Stephanstag entfällt in Jahren mit einer ungünstigen Lage von Weihnachten gemäss kantonaler Sonderregel.
BernBasel-LandschaftBasel-StadtFreiburgDie gesetzlichen Feiertage unterscheiden sich zwischen katholischen und reformierten Gemeinden. Der Basiswert verwendet die katholische Regelung; die reformierte Variante ist separat wählbar.
GenfGenf kennt unter anderem den Genfer Bettag und die Wiederherstellung der Republik. Für Neujahr, 1. August und Weihnachten gelten bei Sonntagslage kantonale Ersatzregeln.
GlarusDie Näfelser Fahrt ist ein eigener gesetzlicher Feiertag. Pfingstmontag ist im Kanton zwar ein Ruhetag, wird in unserem ArG-Standardmodell jedoch nicht als dem Sonntag gleichgestellter Feiertag abgezogen.
GraubündenIn Graubünden können zusätzlich lokale und konfessionelle Ruhetage gelten. Der Kantonwert bildet bewusst nur die kantonsweit relevante ArG-Standardregel ab.
JuraLuzernNeuenburgDer 2. Januar und der 26. Dezember sind nur bei bestimmter Wochentagslage gesetzliche Feiertage. Le Landeron kennt zusätzlich Fronleichnam.
NidwaldenObwaldenSt. GallenSchaffhausenSolothurnDer 1. Mai gilt im Kanton Solothurn als halber Feiertag ab 12 Uhr. Für den Bezirk Bucheggberg gelten weniger kantonale Feiertage; diese Variante ist separat wählbar.
SchwyzThurgauTessinDer Kanton Tessin kennt neben den dem Sonntag gleichgestellten Feiertagen weitere kantonale Ruhetage. Für die Arbeitstageberechnung verwenden wir bewusst nur die arbeitsgesetzlich relevante Standardkategorie.
UriWaadtIm Kanton Waadt gehört der Montag nach dem Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag zur gesetzlichen Feiertagsregelung.
WallisZugZürichDer Berchtoldstag am 2. Januar ist im Kanton Zürich kein gesetzlicher, dem Sonntag gleichgestellter Feiertag und wird deshalb nicht automatisch abgezogen.
Sonderregionen
Bezirk Baden ohne Bergdietikon.
Aargau – Region BremgartenFeiertagsregelung des Bezirks Bremgarten.
Aargau – Laufenburg/MuriBezirke Laufenburg und Muri sowie die amtlich zugeordnete Gemeindegruppe.
Aargau – Region RheinfeldenKaiseraugst, Magden, Möhlin, Olsberg, Rheinfelden, Wallbach, Zeiningen und Zuzgen.
Aargau – Region ZurzachFeiertagsregelung des Bezirks Zurzach.
Freiburg – reformierte GemeindenReformierte Feiertagsregelung im Kanton Freiburg.
Neuenburg – Le LanderonLe Landeron kennt zusätzlich Fronleichnam.
Solothurn – Bezirk BucheggbergIm Bezirk Bucheggberg gelten weniger kantonale Feiertage; der 1. Mai bleibt als halber Feiertag berücksichtigt.